Alternative Steuerfinanzierung

Initiative für eine nachhaltige und generationengerechte Pflegereform

Alternative Steuerfinanzierung?

Seit 2022 erhält die Soziale Pflegeversicherung (SPV) erstmalig einen jährlichen, gesetzlich festgelegten Steuerzuschuss von einer Milliarde Euro zur pauschalen Finanzierung ihrer Leistungen. Warum das keine nachhaltige Finanzierungslösung ist, zeigen die folgenden Ausführungen.

 

Steuermittel und Demografie

Die kommenden demografischen Veränderungen und insbesondere die Alterung der Babyboomer-Jahrgänge werden in der umlagefinanzierten SPV zu niedrigeren Einnahmen bei steigenden Ausgaben führen – und damit Beitragssatzsteigerungen notwendig machen. Wenn die Beiträge allerdings nicht dauerhaft steigen sollen, müsste der SPV-Beitragssatz durch Steuermittel auf dem heutigen Niveau gehalten werden.

Hierzu wäre ein kontinuierlich wachsender Steuerzuschuss zur SPV erforderlich. Schon im Szenario ohne Kostendruck (d. h. die Einnahmen in der SPV entwickeln sich genauso wie die Ausgaben) und ohne Berücksichtigung der Kostenwirkungen der vergangenen Pflegereform müsste dieser im Jahr 2030 rund 11,9 Mrd. Euro umfassen. Dies erscheint im Hinblick auf die vergangene Entwicklung jedoch unwahrscheinlich und stellt den Mindestbetrag dar. Bei realistisch anzunehmendem Kostendruck (d. h. die Ausgaben steigen stärker als die Einnahmen) könnte der Steuerzuschuss bis 2030 jährlich 18,1 Mrd. betragen. Würde die Entwicklung der letzten 10 Jahre fortgeschrieben, wäre gar ein Steuerzuschuss von bis 52,9 Mrd. Euro nötig.

 
 
 

Teure Pflegereform ohne Finanzierungsstrategie

Mit der Pflegereform des vergangenen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erhält die Soziale Pflegeversicherung erstmalig einen jährlichen, gesetzlich festgelegten Steuerzuschuss von einer Milliarde Euro zur pauschalen Finanzierung ihrer Leistungen. Ein Bundeszuschuss ist jedoch keine nachhaltige Finanzierungslösung: Eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) zeigt, dass diese Pflegereform in den nächsten Jahren zu erheblichen Mehrkosten führen wird.

Die teilweise Finanzierung der reformbedingten Mehrausgaben mittels Steuerzuschuss einerseits und die Zuschüsse, um den SPV-Beitragssatz konstant auf dem heutigen Niveau zu halten andererseits, würden sich bereits allein aufgrund der Alterung der Bevölkerung auf insgesamt 10,4 Mrd. Euro im Jahr 2030 summieren. Über den Zeitraum von 2022 bis 2030 käme auf die Steuerzahler insgesamt eine Mehrbelastung von mindestens 60,2 Mrd. Euro zu. Sollten sich Ausgaben- und Einnahmenentwicklung wie in den vergangenen 20 Jahren fortsetzen, könnte der notwendige Steuerzuschuss bis 2030 sogar auf 32,1 Mrd. Euro ansteigen. In der Summe wären dann bis zu 156,5 Mrd. Euro bis zum Ende des Jahrzehnts erforderlich.

Die vergangene Pflegereform wird angesichts des Fehlens einer nachhaltigen Finanzierungsstrategie den Reformbedarf eher verstärken.

Mehr dazu

 

Steuermilliarden für die Pflege sind nur die Spitze des Eisberges

Steuerfinanzierung in der Sozialen Pflegeversicherung ist eine enorme Belastung für die jungen Generationen. Wie teuer und wie wenig nachhaltig Steuersubventionen grundsätzlich in der Sozialversicherung sind, machen Prof. Martin Werding (Ruhr-Universität Bochum) und Prof. Thiess Büttner (FAU Erlangen-Nürnberg) in ihrem neuen Gutachten deutlich. Es zeigt, dass die Defizite in der Sozialversicherung demografiebedingt kein vorübergehendes Problem sind, sondern sich von Jahr zu Jahr verschärfen. Bundeszuschüsse sind keine Lösung. Es braucht echte Strukturreformen. Denn Steuerzuschüsse gefährden langfristig Zukunftsinvestitionen.

 

Die finanzielle Schieflage der Sozialversicherungssysteme

Das Gutachten von Büttner und Werding zeigt, dass die Beitragssätze der Sozialversicherungen unter dem derzeit geltenden Recht bereits in der gegenwärtigen Legislaturperiode des Bundestags merklich angehoben werden müssten und sich der Anpassungsbedarf in der folgenden Legislaturperiode weiter fortsetzt. Die Projektionen der Wissenschaftler weisen für 2025 eine Sozialabgabenquote von 42,8 Prozent aus, die bis zum Jahr 2030 bereits auf 45,2 Prozent steigt - und das, obwohl alle Sozialversicherungszweige mit regelmäßigen milliardenschweren Bundesmitteln gestützt werden. Die stärksten Steigerungen ergeben sich für die gesetzliche Krankenversicherung.

 
 

 

Wenn die Politik nicht gegensteuert, wird sie das politische Ziel, die Sozialabgabenquote auf 40 Prozent zu begrenzen, nicht halten können – mit allen ungünstigen Auswirkungen für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und den hiesigen Arbeitsmarkt.

 

Keine langfristig tragfähige Lösung: Die Stabilisierung der Beitragssätze durch Steuermittel

Um die Beitragssätze der Sozialversicherungen ohne ausgabenseitige Reformen auf 40 Prozent zu begrenzen, müssten laut Büttner/Werding allein bis zum Ende dieser Legislaturperiode rund 60 Milliarden Euro mehr Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt werden die Bundeszuschüsse von heute rund 137 Mrd. Euro auf rund 191 Mrd. Euro im Jahr 2025 und weiter auf rund 275 Mrd. Euro im Jahr 2030 steigen.

 
 

 

Bereits heute hat der Bundeshaushalt einen enormen Konsolidierungsbedarf; zumal der Staat auch seiner Finanzierungsverantwortung für Bildung, Digitalisierung, Verkehrsinfrastruktur, Verteidigung etc. nachkommen muss. Der Handlungsspielraum für weitere Bundeszuschüsse in die Sozialversicherungssysteme – zusätzlich zu den bestehenden Zuschüssen – ist schlicht nicht vorhanden.

Um die Ausweitung der Bundeszuschüsse zu vermeiden, könnte rein sachlogisch auch ein Anstieg der Besteuerung vorgesehen werden. Auch hier warnen Büttner/Werding: „Gegen eine solche Steuerfinanzierung spricht indes, dass bestehende Lasten dadurch letztlich nur anders verteilt, aber nicht verringert werden.“

 

Einziger Weg: Strukturreformen

Wir können in der demografischen Situation, auf die wir zusteuern, nicht im selben Umfang wie bisher alle sozialen Lasten finanzieren; der Handlungsspielraum der heutigen Regierung und zukünftigen Bundesregierungen würde sich dadurch dramatisch verengen. Büttner/Werding kommen zu dem Fazit, dass eine „Stabilisierung der Beitragssätze ohne Strukturreformen in den einzelnen Sozialversicherungszweigen schwerlich gelingen wird.“

 
 
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