Bewertung des Kabinettbeschlusses zur Pflegereform 2026
Das Bundeskabinett hat mit seinem Beschluss vom 30.09.2026 zur Pflegereform die dramatische finanzielle Lage der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) schonungslos offengelegt: Im kommenden Jahr droht ein Defizit von rund 7,6 Mrd. Euro, im Jahr 2028 bereits von mehr als 15 Mrd. Euro. Und der tatsächliche Finanzbedarf geht noch weit darüber hinaus. Erst jüngst warnte der GKV-Spitzenverband, dass die Einnahmen der SPV schon in diesem Jahr nicht mehr ausreichen würden, um die Pflegeleistungen voll zu finanzieren – ab Oktober drohe Zahlungsunfähigkeit.
Um das Pflegesystem kurzfristig vor einem finanziellen Kollaps zu bewahren, hat die schwarzrote Bundesregierung Verantwortung übernommen und sich auf dringend notwendige Sofortmaßnahmen verständigt. Damit ist ein erster Schritt hin zu einer Pflegereform getan.
Damit die Krise der Pflegeversicherung bewältigt werden kann, muss die Bundesregierung jetzt mutige Strukturreformen in der umlagefinanzierten SPV auf den Weg bringen und insbesondere Maßnahmen auf der Ausgabenseite ergreifen. Es ist daher zu begrüßen, dass die eingesetzte Kommission für eine Pflegestrukturreform bereits Ende Januar ihre Vorschläge vorlegen soll. Sie sollte sich dabei auf die Entwicklung konkreter Lösungen konzentrieren und keine Zeit mit der erneuten Diskussion längst geklärter ideologischer Fragen verlieren.
Zum Gesetzentwurf im Einzelnen:
Beitragszahler und Arbeitgeber werden zusätzlich belastet, indem der Kinderlosenzuschlag von heute 0,6 % auf 0,9 % im Jahr 2027 erhöht wird und die Beitragsbemessungsgrenze in der SPV ab 2027 auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung angehoben wird. Das heißt: ab 1.1.2027 werden 3.600 Euro mehr an Jahreseinkommen im Bereich der qualifizierten Arbeit mit Pflegeversicherungsbeiträgen belastet. Zudem werden Arbeitgeber verpflichtet, bei geringfügig entlohnter Beschäftigung künftig auch SPV-Beiträge zu zahlen.
All diese Maßnahmen konterkarieren das Ziel, die Lohnzusatzkosten nicht noch weiter ansteigen zu lassen. Es ist ein verheerendes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland und die jüngeren Generationen. Diese Beitragserhöhungen verschleppen zudem überfällige Strukturreformen in der Pflegeversicherung.
Die Dynamisierung der Leistungen im Umlagesystem ab 2029 ist nachvollziehbar, um das Leistungsversprechen nicht zu entwerten. Im Umlageverfahren indes ist
dies nicht nachhaltig finanzierbar und führt zu steigenden Beitragssätzen: allein eine Dynamisierung von 2 Prozent p. a. wird nach Prognosen der Bund-Länder-AG
„Zukunftspakt Pflege“ zu einem Beitragssatz von 5,4 Prozent im Jahr 2050 führen.Es dürfen in der Pflege aber nicht länger unerfüllbare Versprechungen gemacht werden. Daher bedarf das Sicherungsziel der Dynamisierung einer kapitalgedeckten
Lösung.- Im vorliegenden Kabinettbeschluss bleibt der Einstieg in eine gesamtgesellschaftlich wirksame Förderung der kapitalgedeckten Vorsorge weiter aus. Der Gesetzentwurf beschränkt sich auf einen reinen Prüfauftrag. Hier bedarf es einer zeitnahen konkreten Umsetzung, damit die private Vorsorge zu günstigen Beiträgen Wirkung entfalten kann.
- Es fällt zudem auf, dass das einzige Instrument der finanziellen Vorsorge innerhalb der SPV, der Pflegevorsorgefonds, trotz massiver Kritik an seinen Mängeln – von den
unzureichenden Rücklagen bis zum fehlenden Schutz vor Zugriff der Politik – nur im Rahmen eines Prüfauftrages adressiert wird. Zugleich werden durch die Verschiebung der Rückzahlung der inzwischen auf 4,2 Mrd. Euro aufgelaufenen Bundesdarlehens auf den zeitlichen Korridor 2035 bis 2039 ausgerechnet den jüngeren Beitragszahlern erhebliche Finanzierungslasten aufgebürdet. Es handelt sich somit um eine Stundung und nicht um die geforderte Verrechnung mit den Kosten, die die Politik zur Corona-Zeit der Pflegeversicherung einseitig aufgebürdet hat. Das heißt, es ist eine reine haushalterische Überbrückungsmaßnahme, ohne dass eine nachhaltige, generationengerechte Finanzierungsperspektive erkennbar wäre. - Mit der Anpassung des Begutachtungsinstruments wird ein potenziell großer Hebel für eine Ausgabenbremse bewegt: nämlich die Begrenzung der Dynamik der Zahl der Pflegebedürftigen. Ihr jährlicher Zuwachs ist neben den Leistungszuschlägen des § 43c SGB XI der größte Treiber für Leistungsausgaben und Beitragssatz. Die Anpassung des Begutachtungsinstruments orientiert sich künftig wieder an den Empfehlungen, die der Expertenbeirat 2013 vorgelegt hat.
- Die IGP begrüßt, dass zur Stabilisierung der Versorgungssituation stärker auf Prävention gesetzt wird, indem Leistungen des Pflegegrades 1 künftig stärker auf Prävention ausgerichtet werden sollen. Damit die präventiv ausgerichtete Beratung Wirkung entfalten kann, ist diese mit konkreten, zielgruppengenauen Präventionsleistungen zu untersetzen. Allgemeine Präventionsberatung indes entfaltet kaum Wirkung. Insgesamt bleibt die Frage ungelöst, wie mit Prävention in unserer Gesellschaft des immer längeren Lebens die Zeiten der Pflegebedürftigkeit deutlich reduziert werden kann. Dabei muss auch der Einsatz präventiver Maßnahmen noch vor dem Eintritt von Pflegebedürftigkeit berücksichtigt werden. Entscheidend dafür ist insbesondere die Förderung der individuellen Gesundheitskompetenz sowie die Schaffung von Anreizen in Kranken- und Pflegeversicherung, damit eine nachhaltige Compliance der Menschen vor und mit Pflegebedarf stattfindet.
- Die Neuordnung der Leistungen in Budgets im ambulanten Bereich stellt die Versorgung durch ambulante Dienste und Betreuungsdienste in kürzester Zeit vor große Herausforderungen, da Beratung und Betreuung an die neue Budgetlogik angepasst werden müssen. Außerdem dürfen die neuen Sozialraumbudgets nicht zum Aufbau von teuren Parallelstrukturen führen.
- Die existenziellen Versorgungsfragen der Zukunft adressiert der Gesetzentwurf nicht. Die Strukturkommission wird dringend Lösungen finden müssen, wie eine
zukunftsfeste Versorgungs- und Leistungsstruktur in einer stark alternden Gesellschaft aussehen kann. Sollen Unternehmen qualifiziertes Personal gewinnen und gute
Arbeitsbedingungen bieten, brauchen sie wirtschaftliche Planungssicherheit, mehr Freiraum und weniger regulatorische Eingriffe. - Dass Pflegeeinrichtungen künftig gemeinsam mit den Kostenträgern innovative Versorgungs- und Organisationskonzepte erproben sollen und hierfür von einzelnen Vorgaben der Rahmenverträge abweichen können, ist richtig. Allerdings sollten erfolgreiche Konzepte dann auch zukünftig schneller in die Regelversorgung überführt werden. Außerdem ist die stärkere Öffnung für Digitalisierung und technische Innovationen ein Plus.
- Eine konsequente Deregulierung der Langzeitpflege kostet kein Geld und kann helfen, demografiebedingte Nachfragezuwächse bei gleichzeitig sinkenden Personalressourcen und begrenzten finanziellen Mitteln auszugleichen.