Zusammenfassung des vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Papiers „Pflegeversicherung neu denken: Eckpunkte der Pflegereform 2021“
Mit dem neuen Eckpunktepapier werden die bereits bekannten Eckpunkte, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 04.10.2020 im Rahmen eines Presseinterviews für eine Reform der Pflegeversicherung bekanntgegeben hatte, konkretisiert und ergänzt. Das Papier beinhaltet sechs Maßnahmenpakete, die im Wesentlichen Folgendes vorsehen:
Leistungsausweitungen:
- Eine Deckelung des Eigenanteils bei stationärer Pflege auf maximal 700 Euro pro Monat, wobei dieser Eigenanteil für längstens 36 Monate vom Pflegebedürftigen gezahlt werden muss. Danach soll die gesetzliche Pflegeversicherung die Pflegekosten vollständig übernehmen. Damit würde der Eigenanteil auf maximal 25.200 Euro begrenzt – zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
- Um die Summe des insgesamt zu tragenden Eigenanteils weiter zu reduzieren, sollen künftig die Länder einen Zuschuss zu den Investitionskosten in Höhe von 100 Euro pro Monat für jeden vollstationär versorgten Pflegebedürftigen zahlen.
- Die ambulante Pflegesachleistung, das Pflegegeld sowie die Tagespflege werden ab 2023 regelhaft jährlich in Höhe der Inflationsrate angehoben – zum 1. Juli 2021 zunächst um 5 Prozent.
- Aus den Ansprüchen auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege wird als Entlastungsbudget ein Gesamtjahresbetrag in Höhe von jährlich 3.300 Euro gebildet. Darüber hinaus soll die Verhinderungspflege zielgenauer ausgestaltet werden und es sind diverse weitere Maßnahmen vorgesehen, die die ambulanten Pflegeleistungen bedarfsgerechter nutzbar machen und Fehlanreize vermeiden sollen.
- Zudem soll Pflegebedürftigkeit vermeiden werden, indem Anpassungen bei der geriatrischen Rehabilitation und der Kurzzeitpflege vorgenommen werden.
- Zur Stärkung der professionellen Pflege ist unter anderem die Entlohnung entsprechend Tarif als künftige Voraussetzung für die Zulassung zur Versorgung für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen vorgesehen.
Finanzierung:
- Bundesgesundheitsminister Spahn hatte die Kosten für die Reform Anfang Oktober mit „rund sechs Milliarden Euro pro Jahr“ beziffert, die vollständig über Steuermittel finanziert werden.
- Das Eckpunktepapier sieht zusätzlich eine Belastung der kinderlosen Beitragszahler vor, indem der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Beitragssatzpunkte erhöht wird; die dadurch eingenommenen Mittel werden dem Pflegevorsorgefonds zugeführt.
- Entlastet werden die Beitragszahler, indem künftig der Bund (anstatt der Pflegeversicherung) die Beitragszahlungen an die Rentenversicherung für Menschen übernimmt, die Angehörige pflegen.
Stärkung der privaten und betrieblichen Vorsorge:
- Zur Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung im Alter und zur Stärkung der Eigenvorsorge soll die staatliche Zulagenförderung für den „Pflege-Bahr“ deutlich erhöht und ergänzend neue Vorsorgeprodukte gefördert werden, die auf die Deckung der verbleibenden Eigenanteile insbesondere bei stationärer Pflege zielen.
- Zudem sollen betriebliche Lösungen künftig ähnlich staatlich gefördert werden wie die betriebliche Altersvorsorge und ihre Einbeziehung in die staatliche Vorsorgeförderung ermöglicht werden.