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Positionen der Initiative generationengerechte Pflege

Ob Gesetzesentwürfe, Änderungsantrage oder Koalitionsvertrag: Hier finden Sie in chronologischer Reihenfolge die veröffentlichten Positionen der Initiative.

Positionen

  • Bewertung zum Start der Bund-Länder-Kommission für eine Pflegereform

    Keine Versorgungssicherheit in der Pflege ohne dauerhaft tragfähige Finanzierung

    Auch kurzfristige Maßnahmen müssen langfristig tragfähig sein und dürfen nicht zu einer wachsenden Verschuldung zu Lasten der jungen Generation führen.

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  • Bewertung des Gesetzentwurfs des Bundesgesundheitsministeriums für eine Pflegereform 2023 (PUEG)

    Hypothek für den deutschen Arbeitsmarkt und die jüngeren Generationen

    Der Gesetzentwurf des BMG zur Pflegereform katapultiert die Sozialbeiträge auf über 41 Prozent und erhöht das strukturelle Defizit der Sozialen Pflegeversicherung im demografischen Wandel

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  • Bewertung der pflegepolitischen Agenda des Koalitionsvertrages der Ampel

    Die Illusion vom "Weiter so"

    Der pflegepolitische Teil des Koalitionsvertrages schreibt weitgehend die Agenda der vergangenen zwei Legislaturperioden fort: von der Begrenzung der Eigenanteile bis zur Beschleunigung der Personalbemessungsverfahren.

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  • Bundestag verabschiedet Pflegereform (GVWG)

    Mit dem am 11.06.2021 verabschiedeten Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) hat der Bundestag die in dieser Legislaturperiode in den üblichen parlamentarischen Verfahren nicht zustande gekommene Pflegereform nunmehr in Teilen und unter großem Zeitdruck noch vor der Sommerpause umgesetzt.

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  • Bewertung der Änderungsanträge zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)

    Die seit Anfang Mai vorliegenden Änderungsanträge zum GVWG zielen darauf, die in dieser Legislaturperiode in den üblichen parlamentarischen Verfahren nicht zustande gekommene Pflegereform nunmehr teilweise und im Schnellverfahren durchzusetzen. Mit Blick auf die fortbestehenden massiven Einwände gegen die geplanten Leistungsausweitungen, ihre Gegenfinanzierung und den Tarifzwang sollte die Entscheidung über die Pflegereform auf die Zeit nach der Bundestagswahl vertagt werden. Es wäre völlig unangemessen, eine große Pflegereform im Eiltempo per Änderungsverfahren durchzudrücken.

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  • Bewertung des Arbeitsentwurfs des Bundesgesundheitsministeriums für eine Pflegereform 2021 (GVWG)

    Der Mitte März 2021 bekannt gewordene Arbeitsentwurf folgt in weiten Teilen den Reformeckpunkten, die das BMG im November 2020 vorgelegt hatte. Allerdings wird bei der vieldiskutierten Begrenzung der Eigenanteile ein neuer Vorschlag gemacht. Darüber hinaus berücksichtigt der Entwurf mit der Entlastung der pflegenden Angehörigen und der Stärkung der privaten und betrieblichen Pflegevorsorge einige zukunftsweisende Aspekte für die Reform der Pflege. Auf die entscheidenden Fragen nach der demografiefesten und generationengerechten Finanzierung und Sicherung der pflegerischen Versorgung finden sich jedoch keine Antworten.

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  • Zusammenfassung des BMG-Arbeitsentwurfs „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeversicherung (Pflegereformgesetz)“

    Der Mitte März bekannt gewordene Arbeitsentwurf folgt in weiten Teilen den Reformeckpunkten, die das BMG im November 2020 vorgelegt hatte. Allerdings wird bei der vieldiskutierten Begrenzung der Eigenanteile ein neuer Vorschlag gemacht.

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  • Zusammenfassung des vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Papiers „Pflegeversicherung neu denken: Eckpunkte der Pflegereform 2021“

    Mit dem neuen Eckpunktepapier werden die bereits bekannten Eckpunkte, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 04.10.2020 im Rahmen eines Presseinterviews für eine Reform der Pflegeversicherung bekanntgegeben hatte, konkretisiert und ergänzt. Das Papier beinhaltet sechs Maßnahmenpakete, die im Wesentlichen Folgendes vorsehen:

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