Reformbedarf in der Sozialversicherung

Initiative für eine nachhaltige und generationengerechte Pflegereform

Reformbedarf in der Sozialversicherung: Wie steigende Beiträge und Steuerzuschüsse Zukunftsinvestitionen gefährden

Zum aktuellen Gutachten von Prof. Martin Werding und Prof. Thiess Büttner

Die demografische Entwicklung in Deutschland stellt alle Sozialversicherungssysteme vor gewaltige Herausforderungen. Ein neues Gutachten von Prof. Martin Werding (Ruhr-Universität Bochum) und Prof. Thiess Büttner (FAU Erlangen-Nürnberg) zeigt, dass die Defizite in der Sozialversicherung kein vorübergehendes Problem sind, sondern sich von Jahr zu Jahr verschärfen. Bundeszuschüsse sind keine Lösung. Es braucht echte Strukturreformen.

 

Die finanzielle Schieflage der Sozialversicherungssysteme

Das Gutachten von Büttner/Werding zeigt, dass die Beitragssätze der Sozialversicherungen unter dem derzeit geltenden Recht bereits in der gegenwärtigen Legislaturperiode des Bundestags merklich angehoben werden müssten und sich der Anpassungsbedarf in der folgenden Legislaturperiode weiter fortsetzt. Die Projektionen der Wissenschaftler weisen für 2025 eine Sozialabgabenquote von 42,8 Prozent aus, die bis zum Jahr 2030 bereits auf 45,2 Prozent steigt - und das, obwohl alle Sozialversicherungszweige mit regelmäßigen milliardenschweren Bundesmitteln gestützt werden. Die stärksten Steigerungen ergeben sich für die gesetzliche Krankenversicherung.

 
 

 

Wenn die Politik nicht gegensteuert, wird sie das politische Ziel, die Sozialabgabenquote auf 40 Prozent zu begrenzen, nicht halten können – mit allen ungünstigen Auswirkungen für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und den hiesigen Arbeitsmarkt.

 

Keine langfristig tragfähige Lösung: Die Stabilisierung der Beitragssätze durch Steuermittel

Um die Beitragssätze der Sozialversicherungen ohne ausgabenseitige Reformen auf 40 Prozent zu begrenzen, müssten laut Büttner/Werding allein bis zum Ende dieser Legislaturperiode rund 60 Milliarden Euro mehr Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt werden die Bundeszuschüsse von heute rund 137 Mrd. Euro auf rund 191 Mrd. Euro im Jahr 2025 und weiter auf rund 275 Mrd. Euro im Jahr 2030 steigen.

 
 

 

Bereits heute hat der Bundeshaushalt einen enormen Konsolidierungsbedarf; zumal der Staat auch seiner Finanzierungsverantwortung für Bildung, Digitalisierung, Verkehrsinfrastruktur, Verteidigung etc. nachkommen muss. Der Handlungsspielraum für weitere Bundeszuschüsse in die Sozialversicherungssysteme – zusätzlich zu den bestehenden Zuschüssen – ist schlicht nicht vorhanden.

Um die Ausweitung der Bundeszuschüsse zu vermeiden, könnte rein sachlogisch auch ein Anstieg der Besteuerung vorgesehen werden. Auch hier warnen Büttner/Werding: „Gegen eine solche Steuerfinanzierung spricht indes, dass bestehende Lasten dadurch letztlich nur anders verteilt, aber nicht verringert werden.“

 

Einziger Weg: Strukturreformen

Wir können in der demografischen Situation, auf die wir zusteuern, nicht im selben Umfang wie bisher alle sozialen Lasten finanzieren; der Handlungsspielraum der heutigen Regierung und zukünftigen Bundesregierungen würde sich dadurch dramatisch verengen. Büttner/Werding kommen zu dem Fazit, dass eine „Stabilisierung der Beitragssätze ohne Strukturreformen in den einzelnen Sozialversicherungszweigen schwerlich gelingen wird.“

 
 
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